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07.11.2023 - Bürgerbeteiligung am Solarpark Höflas

Beteiligungsmöglichkeiten am Bürgersolarpark Höflas

Voltgrün ist es ein Anliegen, bei der Umsetzung des Solarparks Auerbach-Kirchenthumbach eine Bürgerbeteiligungsmöglichkeit an einem Teil-Solarpark anzubieten und hierdurch die Gemeinde, die Gemeindebürger und Landeigentümer direkt am Projekt zu beteiligen.

Hierzu haben wir in den letzten drei Jahren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten diskutiert. Neben einer direkten gestalterischen Beteiligungsmöglichkeit, welche im Zuge der Aufstellung der Bauleitplanung im Zuge der Planungs- und Projektentwicklungsphase immer bestand, gilt es nunmehr auch eine konkrete finanzielle Beteiligungsmöglichkeit vorzustellen:

Wie kann eine finanzielle Beteiligung erfolgen?

Für den Betrieb der PV-Freiflächenanlage wurde mit der Bürgersolarpark Höflas GmbH & Co. KG eine eigenständige Betreibergesellschaft gegründet. Die finanzielle Beteiligung an dem Solarpark wird durch ein Crowd Investing über Nachrangdarlehen mit einer Einlage zwischen 1.000,- bis maximal 25.000,- Euro ermöglicht (Zeichnung in 1.000 er Schritten möglich). Hierbei kann bei einer Laufzeit von 10 Jahren und/oder 15 Jahren eine feste und sichere Verzinsung von 3,5 % angeboten werden. Die Beteiligung über Nachrangdarlehen regelt, wie die Namensgebung schon verrät, dass diese Forderungen nachrangig zu den Forderungen anderer Gläubiger (Bankenfinanzierung) bedient werden. Im Falle einer Insolvenz und bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten besteht bei Anlegern das Risiko, dass die entsprechenden Forderungen nachrangig bedient werden, bis zu einem Verlust der Einlage.

Voraussetzungen für eine Crowd Investing Beteiligungsmöglichkeit:

• Das Möglichkeit einer Beteiligung über Nachrangdarlehen kann nur angeboten werden, wenn sich ausreichend Gemeindebürger hierfür interessieren und die ausgereichte Nachrangdarlehenssumme nachgefragt wird.

• Die Beteiligungsdauer beträgt je nach Laufzeit 10 Jahre oder 15 Jahre

• während der Laufzeit der Nachrangdarlehen ist keine Kündigungsmöglichkeit für die Investoren möglich

Bei ausreichendem Beteiligungsinteresse wird Voltgrün in Zusammenarbeit mit Eueco eine Online-Plattform für das Projekt Höflas aufsetzen. Über dieses Portal wird die Beteiligungsmöglichkeit sowohl gesteuert wie auch verwaltet und interessierten Gemeindebürgern anschließend die Option zur Zeichnung der Nachrangdarlehen gewährt.

Darüber hinaus ist unabhängig des angebotenen Crowd Investing über Nachrangdarlehen an jedem der betreffenden Teil-Solarparks eine passive Beteiligung der Gemeinde gegeben, welche durch die Gewerbesteuer sowie durch eine freiwillige Kommunalabgabe gewährleistet ist. Bei jedem Solarpark fließen so 90 % der Gewerbesteuer an die Standortkommune fließen.

BürgerInnen, welche sich am Solarpark Höflas beteiligen wollen, werden gebeten Ihr Interesse über das Kontaktformular auf der Homepage www.voltgruen.de/contact.html zu bekunden. Wichtig ist hierbei, dass Name, Anschrift, Email, Beteiligungshöhe und gewünschte Laufzeit (10a/15a) angegeben werden.

Die Möglichkeit der Beteiligung wird exklusive für BürgerInnen der Kommunen Auerbach i.d.Opf. sowie Kirchenthumbach eingeräumt.

Der Zeitraum der Interessensabfrage ist befristet bis zum 30. November 2023.



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