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17.11.2023 - Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

Wichtige Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass damit der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:

https://www.stmi.bayern.de/buv/passundpersonalausweis/index.php



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