Die Planungen für die Sanierung der Kläranlage Auerbach sind abgeschlossen und wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung am 04.12.2024 einstimmig beschlossen. Die Maßnahme beginnt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 und soll bis spätestens Ende 2027 fertiggestellt werden.
Die Sanierung der Kläranlage ist notwendig, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Der derzeitige Stand der Technik ist mittlerweile überholt und eine wasserrechtliche Erlaubnis über das Jahr 2027 hinaus wird von Seiten des Landratsamtes nicht mehr erteilt. Die derzeitige Kläranlage ist nur auf etwa 8.000 Einwohnergleichwerte ausgelegt und damit für die Zukunft nicht mehr ausreichend dimensioniert. Demnach ist eine umfangreiche Ertüchtigung der gesamten mechanischbiologischen Reinigungsstufe der Kläranlage Auerbach notwendig. Eine energieeffiziente Abwasserreinigung steht dabei besonders im Fokus. Mit der Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung samt Faulturm können ca. 80 % des Energiebedarfs der Kläranlage gedeckt werden, was zukünftig eine positive Auswirkung auf die laufenden Kosten des Betriebes und auf die Gebühren haben wird.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf 12.332.000,00 Euro.
Alle Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen müssen laut § 1 und § 9 der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) hat die Stadt Auerbach hierbei die Möglichkeit, Ver-besserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben oder die Kosten über Kanalgebühren zu kalkulieren.
Der Stadtrat der Stadt Auerbach hat bezüglich der Verteilung der Kosten über Verbesserungsbeiträge bzw. Kanalgebühren noch keine Entscheidung getroffen. Beabsichtigt ist, dass ein möglicher Verbesserungsbeitrag auf drei Raten verteilt wird.
Die umzulegenden Kosten belaufen sich nach Abzug der staatlichen Zuwendungen auf derzeit voraussichtlich insgesamt
9.813.662,50 Euro
Die Kläranlagen Auerbach und Michelfeld sind in einem Satzungsgebiet zusammengefasst. Dementsprechend müssen die Kosten auch auf die Eigentümer in Michelfeld umgelegt werden.
Eigentümer, die nicht am städtischen Kanalsystem angeschlossen sind (z.B. Kleinkläranlagen), werden bei einer möglichen Beitragserhebung nicht herangezogen. Wir nutzen die beauftragte Flächenerhebung jedoch zur Erfassung aller Grundstücke, um einen vollständigen Datenbestand des gesamten Stadtgebiets zu erhalten.
Die Stadt Auerbach hat ein Ermessen, ob sie den Verbesserungs- und Erneuerungsaufwand ganz über Gebühren oder vollständig über Beiträge oder teilweise über Beiträge und teilweise über Gebühren einhebt.
Verbesserungsbeiträge haben gegenüber Gebühren für Sie folgende Vorteile:
1. Es werden auch unbebaute, jedoch bebaubare Grundstücke mit herangezogen. Diese unbebauten und daher nicht angeschlossenen Grundstücke werden über Gebühren nicht belastet. Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Vorteilsgerechtigkeit, denn der Erschließungsvorteil liegt auf dem Grundstück und kommt dem Grundstückseigentümer zugute, der durch die Erschließung einen Bauplatz vorhält und dafür keine Kanalgebühren bezahlt.
2. Auch die Eigentümer von Zweitwohnungen auf dem Grundstück werden über den Geschossflächenbeitrag angemessen an dem Vorteil für die Grundstücke beteiligt.
3. Alle Beitragseinnahmen führen dazu, dass der Finanzierungsbedarf für die Folgejahre sinkt. Dies hat wiederum zur Folge, dass für den über Verbesserungsbeiträge finanzierten Anteil der Einrichtung keine Zinsen bezahlt werden müssen. Bei einer gebührenfinanzierten Anlage (30 Jahre und länger) sind mehrere Millionen Euro an Darlehenszinsen mit zu finanzieren.
4. Die Abwassergebühren liegen derzeit bei 2,80 €/m³. Dieser Betrag beinhaltet nur die laufenden Betriebskosten und diese Anlagenteile, die bisher nicht über Herstellungsbeiträge finanziert wurden. Die Gebührenfinanzierung der künftigen Verbesserungsmaßnahme müsste dieser Gebühr noch zugeschlagen werden. Dies führt zu einer langfristigen, drastischen Gebührenerhöhung.
5. Die laufende Abwassergebühr für den Betrieb der Kläranlage wird in Zukunft ohnehin steigen. Die Gründe hierfür sind:
- Die geplante Erhöhung der Abwasserabgabe in Bayern.
- Die Sanierung zahlreicher Ortsleitungskanäle (teilweise über 50 Jahre alt).
- Technische Reaktionen auf den Klimawandel und die damit verbundenen Starkregenereignisse und die Ableitung dieses Oberflächenwassers.
- Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms und die Verteuerung im Rahmen der thermischen Verwertung.
- Die jährliche steigenden Kosten für Personal, Energie und Wartung der Anlage.
- Zunehmende Kosten führen zu deutlichen Sparmaßnahmen der Endverbraucher, was wiederum – bei gleichbleibenden Betriebskosten weitere Gebührenerhöhungen nach sich zieht.
6. Eine Gebührenfinanzierung trifft überproportional junge mehrköpfige Familien, die durch den erhöhten Wasserverbrauch in der Folge auch hohe Kanalgebühren zu entrichten haben. Dies ist für einen gewünschten Zuzug von jungen Familien in unsere künftigen Baugebiete nicht gerade förderlich.
7. Nicht selten wird gegen eine Erhebung von Verbesserungsbeiträgen eingewandt, diese könnten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Gerade die verbesserte leitungsmäßige Erschließung für ein Grundstück dazu dient, das Grundstück nachhaltig erschlossen zu halten. Dieser Vorteil kommt mehr dem Eigentümer zugute, dessen Mieteinnahmen durch eine intakte Infrastruktur langfristig abgesichert werden. Für den Mieter, der ja auch wechselt, steht der laufende Verbrauch im Vordergrund. Er wird bei einer zu hohen Kanalgebühr Ab-schläge bei der Miete fordern oder in anderen Orten eine Wohnung suchen, die geringere Verbrauchsgebühren aufweisen.
8. Verbesserungsbeiträge sind also die einzige Möglichkeit, die Aufwärtsspirale bei den Gebühren aufzuhalten.
Art. 5 KAG
KAG: Art. 5 Beiträge - Bürgerservice
Bitte beachten Sie, dass die erst kürzlich dem Finanzamt zur Grundsteuerreform mitgeteilten Daten aufgrund des unterschiedlichen Beitragsmaßstabs von Art. 5 KAG nicht herangezogen werden können.
Satzungen der Stadt Auerbach i.d.OPf.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Zur Erhebung der relevanten Grund- und Geschossflächen hat die Stadt Auerbach die Firma Kommunalberatung Bitterwolf beauftragt. Nähere Informationen zur Vorgehensweise sowie Kontaktdaten finden Sie hier.
Bürgerinfo mit Datenschutzhinweis
In der Stadtverwaltung Auerbach steht Ihnen für Rückfragen Herr Tim Schmiedl (Tel.: 09643/20-37, E-Mail: tim.schmiedl@auerbach.de) zur Verfügung.