Header Auerbach in der Oberpfalz

Aktuelles Details

20.12.2024 | Aktuell

Versand der neuen Grundsteuerbescheide beginnt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die bundesweite Grundsteuerreform wirksam. Die Stadt Auerbach i.d.OPf. beginnt daher in den kommenden Wochen mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 23. Oktober 2024 wurden die neuen Grundsteuerhebesätze so festgelegt, dass die Gesamteinnahmen der Stadt Auerbach i.d.OPf. konstant bleiben. Diese sogenannte Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass alle Grundstückseigentümer gleichbleibende Beträge zahlen. Aufgrund der geänderten Bewertungsmethoden kommt es zu teils deutlichen Verschiebungen. Während einige Eigentümer entlastet werden, müssen andere mit höheren Zahlungen rechnen.

Die Stadt Auerbach i.d.OPf. hat folgende Hebesätze für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgelegt:
Grundsteuer A: 200 %
Grundsteuer B: 200 %

Die Stadt Auerbach i.d.OPf. weist darauf hin, dass sie auf die Grundlagenbescheide des Finanzamts keinerlei Einfluss hat. Bei den von der Stadt Auerbach i.d.OPf. versendeten Grundsteuerbescheiden werden zwingend die durch das Finanzamt Amberg übermittelten Grundlagenbescheide zu Grunde gelegt. Der Grundsteuermessbetrag dieser Grundlagenbescheide wird daraufhin lediglich mit dem neuen Grundsteuerhebesatz multipliziert, wodurch sich die neue Grundsteuerhöhe ergibt. Sollten Sie Einwendungen gegen die Höhe des Grundlagenbescheides haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Amberg.

Zahlung der Grundsteuer an die Stadt Auerbach i.d.OPf.:
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Bitte vergessen Sie aber nicht, etwaige bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

Zurück zur Übersicht